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Förderung durch Bildungsprämie verlängert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Laufzeit der zweiten Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Seit Dezember 2008 gaben die Bildungsprämienberatungsstellen rund 230 000 Prämiengutscheine an Weiterbildungsinteressierte aus. Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF die individuelle berufliche Weiterbildung. Dabei werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von jährlich bis zu 20 000 Euro bzw. 40 000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen unterstützt. So übernimmt der Staat nach einer verbindlichen Beratung zur Hälfte die Gebühren für Weiterbildungskurse und Prüfungen, die Höchstförderung beträgt 500 Euro. Im Zuge der Verlängerung können Weiterbildungsinteressierte Gutscheine noch bis zum 30. Juni 2014 bei einer von über 550 bundesweit eingerichteten Bildungsprämienberatungsstellen erhalten. Kofinanziert wird das Bundesprogramm durch den Europäischen Sozialfonds. Eine dritte Förderphase darüber hinaus ist geplant. Eine weitere Komponente des Programms ist das Weiterbildungssparen: So wird die vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben möglich gemacht, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

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