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Nordrhein-Westfalen: Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken

Die nordrhein-westfälische Regierung will Klarheit darüber haben, ob durch frühere bergbaufremde Einlagerungen in Steinkohlenbergwerke eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte. Das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium werden dazu eine umfassende unabhängige gutachterliche Überprüfung veranlassen. Die Einlagerung von bergbaufremden Abfällen in Steinkohlebergwerke in Nordrhein-Westfalen erfolgte nach den der Landesregierung vorliegenden Unterlagen im Wesentlichen im Zeitraum von Mitte der 1980er-Jahre bis 2006. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenstoffe angesehen. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in elf Steinkohlenbergwerke eingelagert. Die Landesregierung hat bereits umfangreiche Überprüfungen der vorliegenden umweltrelevanten Informationen veranlasst. Die bislang ausgewerteten Untersuchungsergebnisse liefern keine Hinweise für das Auslaugen anorganischer bzw. organischer Stoffe aus bergbaufremden Versatzmaterial. Bei der noch ausstehenden Auswertung weiterer Informationen werden die zuständigen Behörden auch überprüfen, ob der bislang festgelegte Parameterumfang insbesondere für die Überwachung der Grubenwassereinleitungen erweitert werden muss. Es wird von der Landesregierung überprüft, wie das Monitoringkonzept insgesamt geändert bzw. weiter entwickelt werden muss. Daneben werden die zuständigen Behörden die analytische Überwachung der an verschiedenen Wasserhaltungen gehobenen Grubenwässer und der Einleitstellen in die Vorfluter konsequent fortsetzen.

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