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Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen – auch DWA-Angebote werden gefördert

Ab sofort fördert das Land Nordrhein-Westfalen Fortbildungen für Fachkräfte nicht mehr mit maximal 500 Euro, sondern mit maximal 2000 Euro pro Jahr. Fachkräfte, die sich beruflich qualifizieren, ihre fachlichen Kompetenzen ausbauen oder Schlüsselqualifikationen erwerben wollen, können sich über den sogenannten Bildungsscheck die Hälfte ihrer Fortbildungskosten, maximal 2000 Euro, erstatten lassen. Betriebe haben die Möglichkeit, bis zu 20 Bildungsschecks im Jahr zu beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Wohnort oder Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen befinden. Das Sonderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gilt bis Ende 2015. Förderungen können auch für Bildungsveranstaltungen der DWA beantragt werden.

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20130918_004