Änderung des Saarländischen Wassergesetzes in Arbeit
Im Saarland ist eine Änderung des Landeswassergesetzes in Vorbereitung. Die Regierung hat einen Entwurf vorgelegt (Landtags-Drucksache 15/586 vom 21. August 2013), „wonach für Überschwemmungsgebiete, soweit diese in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, künftig ein gesetzlicher Schutz als Überschwemmungsgebiet gilt.“ Im Gegensatz dazu setzen die meisten Bundesländer Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung fest. Der Landtag hat das Vorhaben am 22. August in erster Lesung einstimmig gebilligt und zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete soll bis zum 22. Dezember 2013 erfolgen.
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