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Einigung im Wasserkartellverfahren zwischen dem Land Hessen und der enwag, Wetzlar

Das Unternehmen musste seine Preise für die Jahre 2009 und 2010 um 33 % senken und die dann zu viel verlangten Summen – rund vier Millionen Euro – sofort zurückzahlen. Da seit dem 1. Januar 2011 in Wetzlar statt Preisen Gebühren für den Bezug von Wasser berechnet werden, versuchte die Landeskartellbehörde, auch diese „Flucht in die Gebühr“ kartellrechtlich anzugreifen. Schon 2007 hatte die Landeskartellbehörde das Unternehmen zu einer Preissenkung von rund 29 % verpflichtet. Diese Entscheidung war in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Im Rahmen des Vergleichs verzichtet die Landeskartellbehörde darauf, die jetzt geltenden Gebühren in Wetzlar kartellrechtlich prüfen zu wollen. Der hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch erklärte dazu, er sehe keine Alternative, nachdem Bundesrat und Bundestag bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klar festgelegt haben, dass die Kontrolle von Wassergebühren nicht dem Kartellrecht unterlege. In Hessen laufen sieben weitere Kartellverfahren wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise. Dies betrifft neben den Wasserversorgern in Kassel, Wiesbaden und Darmstadt auch die Versorgungsunternehmen in Oberursel, Eschwege, Herborn und Gießen.

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