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Sachsen verabschiedet Förderrichtlinie Hochwasserschäden 2013

Mit der Verabschiedung der Förderrichtlinie „Hochwasserschäden 2013“ hat Sachsen Ende August die finanziellen Hilfen für vom Juni-Hochwasser betroffene Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Gartenbaus neu geregelt. Der Zuschuss zur Schadensbeseitigung beträgt nun 80 Prozent der Gesamtschäden. Gefördert wird dabei die Beseitigung aller Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser entstanden sind. Dies schließt Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regen- und Mischwasserkanäle sowie durch Hangrutsche ein, soweit diese unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurden.

Webcode

20130822_001