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Baden-Württemberg: Kabinettsbeschluss zum Wassergesetz
Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg verabschiedet. Das neue Wassergesetz soll unter anderem den Schutz vor Hochwassergefahren weiter erhöhen. Der Gesetzentwurf führt zudem erstmalig im sogenannten Innenbereich einen gesetzlichen Gewässerrandstreifen von fünf Meter Breite ein und verbessert den Schutz des Gewässerrandstreifens im Außenbereich (§ 29). Zum Schutz vor stofflichen Einträgen und Erosion ist hier insbesondere der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie ackerbauliche Nutzung, soweit diese mit einem Umbruch verbunden ist, verboten. Das neue Wassergesetz verdeutlicht auch die Bedeutung einer ökologisch verträglichen Nutzung der Wasserkraft für den Klimaschutz (§ 24). Die Regelungen für Erdaufschlüsse und Geothermie (§ 43) verankern ein hohes gesetzliches Schutzniveau. Sie gelten für jede Art von Bohrungen, die in das Grundwasser eingreifen. Nicht zuletzt greift der Gesetzentwurf einen Vorschlag der kommunalen Landesverbände auf und verankert die öffentliche Wasserversorgung als kommunale Aufgabe (§ 44). Wenn der Landtag das Gesetz nach der Sommerpause verabschiedet, könnte es vollständig zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.Webcode
20130715_003
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