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Sachsen und Bayern legen Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz vor
Um für zukünftige Hochwasser besser gewappnet zu sein, wollen Bayern und Sachsen den Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen und die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen. Dafür sollen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Verwaltungsrecht Rechtsschutzmöglichkeiten gestrafft und im Wasserhaushaltsgesetz ergänzende Modifikationen des Verwaltungsrechts vorgenommen werden. Zudem sollen der Wiederaufbau zerstörter öffentlicher Hochwasserschutzanlagen auf gleicher Linie verfahrensfrei gestellt und das sogenannte Küstenschutzprivileg auch für Gewässer im Binnenland angewendet werden. Erreicht werden soll dies durch ein Gesetz zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz – HWSBG). Einen entsprechenden Entwurf (Drs. 568/13) haben Bayern und Sachsen Anfang Juli in den Bundesrat eingebracht, der Bundesrat hat den Entwurf an die Ausschüsse für Inneres, Recht und Raumordnung verwiesen. Danach sollen Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes von überörtlicher Bedeutung in die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe fallen. Dadurch werde in der Hauptsache die Prüfung auf eine gerichtliche Tatsacheninstanz reduziert. Außerdem entfalle die Beschwerdemöglichkeit nach § 146 VwGO, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.Webcode
20130710_002
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