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Fluthilfe beschlossen

Bund und Länder finanzieren die Schadensbeseitigung infolge der Hochwasser im Mai/Juni 2013 gemeinsam aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe“, das mit acht Milliarden Euro ausgestattet wird. Sie hatten sich am 19. Juni sich darauf geeinigt, sich jeweils zur Hälfte am Hilfsfonds zu beteiligen. Das Kabinett hatte den Entwurf des Aufbauhilfegesetzes am 24. Juni beschlossen, Bundeskanzlerin Angela Merkel gab am 25. Juni im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung mit dem Titel „Bewältigung der Hochwasserkatastrophe – Rasche Soforthilfe und zügiger Wiederaufbau“ ab. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 28. Juni einstimmig beschlossen, der Bundesrat hat am 5. Juli zugestimmt Der Bund finanziert den Fonds zunächst in voller Höhe mit acht Milliarden Euro vor. Die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro übernimmt der Bund. Die Länder beteiligen sich zur Hälfte an der Finanzierung mit insgesamt 3,25 Milliarden Euro. Sie erhalten 20 Jahre Zeit, ihren Anteil zu erbringen. Die Länder zahlen (Zinsen und Tilgung) ihren Anteil in jährlichen Raten von 202 Millionen Euro über 20 Jahre zurück. Bis 2019 geschieht dies über die Umsatzsteuerverteilung zugunsten des Bundes. Ab 2020 bis 2033 haben die Länder den Jahresbeitrag unmittelbar an den Bund zu leisten. Aus dem Fonds werden auch die Kosten der Soforthilfen des Bundes und der Länder erstattet. Um die erforderlichen Mittel für den Fonds „Aufbauhilfe“ von acht Milliarden Euro bereitstellen zu können, hat das Bundeskabinett einen Nachtragshaushalt für 2013 beschlossen. Der Bundestag und der Bundesrat haben zugestimmt. Die Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2013 steigt dadurch von 17,1 auf 25,1 Milliarden Euro.

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