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Niedersachsen schränkt die Herbstdüngung ein
Niedersachsen zieht Konsequenzen aus den Warnungen in jüngster Zeit vor einem teilweisen Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser: Die Herbstdüngung mit organischen Düngern wird in diesem Jahr per Erlass eingeschränkt. In letzter Zeit hatten sich Meldungen aus der Wasserwirtschaft gehäuft, dass nach langem Rückgang der Nitratwerte im Grundwasser plötzlich an vielen Messstellen in Niedersachsen eine Stagnation oder sogar ein Anstieg der Belastung eingetreten ist. Als eine Ursache hierfür wird von Fachleuten in vielen Fällen eine unsachgemäße Düngung mit organischen Düngemitteln im Herbst gesehen. Bei einem Stickstoffbedarf im Herbst sei aber weiter organischer Dünger erlaubt, wie es die gültige Düngeverordnung in Deutschland vorgebe. Für Folgekulturen und Zwischenfrüchte, die im gleichen Jahr angebaut werden, greift indes folgende Regelung: Es darf nur die Menge gedüngt werden, die dem aktuellen Stickstoff-Düngebedarf einer Kultur entspricht. Dabei gilt jedoch eine Grenze von maximal 40 Kilogramm pro Hektar Ammoniumstickstoff und 80 Kilogramm pro Hektar Gesamtstickstoff.Webcode
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