Anzeige
EU: Fünf Jahre Haft für Cyberangriffe auf „kritische Infrastrukturen“
Sogenannte Cyberkriminelle werden in der EU demnächst härter bestraft, nachdem das Parlament am 4. Juli 2013 entsprechende Vorschriften angenommen hat. Der Richtlinienentwurf, der bereits informell mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, zielt auch darauf ab, die Prävention zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in diesem Bereich zu verbessern. Der Richtlinienentwurf verpflichtet die EU-Länder, dass sie ihre höchsten Haftstrafen auf mindestens zwei Jahre für jene Verbrechen festlegen, bei denen illegal auf Informationssysteme zugegriffen wurde oder diese gestört wurden, illegal die Datenübertragung gestört wurde, illegal Abhörsysteme für Kommunikation genutzt wurden oder absichtlich Tatwerkzeuge hergestellt und vertrieben wurden, mit denen diese Straftaten begangen werden können. „Leichte Fälle“ sind ausgeschlossen, aber die Mitgliedstaaten können festlegen, was als leichter Fall gilt. Angriffe auf „kritische Infrastrukturen“ können zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe führen. Sobald der Text vom Rat angenommen ist, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre lang Zeit haben, diese in nationales Recht umzusetzen.Webcode
20130704_005
Anzeige