Anzeige
Schweiz will Spurenstoffelimination flächendeckend finanzieren
Die Schweiz strebt bei der Finanzierung der geplanten Spurenstoffelimination in ausgewählten Kläranlagen eine überwiegend gesamtschweizerische Finanzierung an. Obwohl nur jede siebte Kläranlage um eine vierte Reinigungsstufe erweitert werden soll, sollen alle Kläranlagen an den Investitionskosten beteiligt werden. Dafür sollen 75 Prozent der Investitionskosten als Umsetzung des Verursacherprinzips von der Allgemeinheit über eine Abwasserabgabe getragen werden. Kläranlagen, die mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgestattet werden, sollen von der Abwasserabgabe befreit werden. Damit soll für die Kläranlagenbetreiber ein Anreiz geschaffen werden, den Ausbau der Kläranlagen voranzutreiben. Zudem soll die Befreiung von der Abwasserabgabe die höheren Betriebskosten durch die vierte Reinigungsstufe ausgleichen. Zur Umsetzung dieser Finanzierung ist eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes notwendig. Ende Juni hat die Landesregierung einen entsprechenden Antrag an das Parlament verabschiedet. Insgesamt sehen die Schweizer Pläne den Ausbau von 100 Kläranlagen vor, alle Kläranlagen mit mehr als 80.000 EW sowie Kläranlagen sowie Kläranlagen mit mehr als 24.000 EW im Einzugsgebiet von Seen. Die Investitionskosten hierfür schätzt die Schweiz auf rund 1,2 Mrd. CHF. Ausgehend von einer Umsetzung der Maßnahmen über 20 Jahre veranschlagt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die jährlichen Kosten auf 60 Mio. CHF. Zur Finanzierung von 75 Prozent dieser Kosten benötigt der Bund demnach jedes Jahr 45 Mio. CHF. Um die Bereitstellung dieser Mittel zu gewährleisten, muss pro Einwohner mit Kläranlagen-Anschluss eine Abgabe von jährlich maximal 9 CHF erhoben werden.Webcode
20130704_003
Anzeige