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„Phosphatrückgewinnungsverordnung“: Anhörungen im Herbst 2013

Zur verschiedentlich angekündigten „Phosphatrückgewinnungsverordnung“ hat das Bundesumweltministerium einen derzeit noch internen Arbeitsentwurf erstellt. Dieser soll gemeinsam mit dem Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung im Herbst 2013 als sogenannte „Mantelverordnung“ in die Anhörungen und dann in die parlamentarischen Zustimmungsverfahren gegeben werden. Das sagte Dr. Claus-Gerhard Bergs (Bundesumweltministerium) in seinem Vortrag auf der DWA-Landesverbandstagung Nord-Ost Ende Mai in Stralsund. Zur schon lange angekündigten Novellierung der EU-Klärschlammrichtlinie berichtete Bergs, derzeit lägen keine verbindlichen Aussagen der Kommission zum weiteren Vorgehen bei Schadstoffanforderungen für Klärschlämme vor. Allerdings beabsichtige die EU-Kommission, zum Jahresende 2013 einen ersten Entwurf für eine EU-Düngemittelverordnung vorzulegen; grundsätzlich bestehe die Absicht der EU, auch Bioabfälle und Klärschlämme dem europäischen Düngerecht zu unterwerfen. Noch offen sei im Moment allerdings, ob die Schadstoffregelungen der EU-Klärschlammrichtlinie (86/278/EWG) durch EU-düngerechtliche Regelungen geändert werden sollen oder es bei den Schadstoffregelungen der Klärschlammrichtlinie bleiben wird. Zur deutschen Klärschlammverordnung wurde noch auf Folgendes hingewiesen: Sollte eine Novellierung bis zum 1. Januar 2015 nicht gelingen, würden zu diesem Zeitpunkt automatisch die Schadstoffgrenzwerte der Düngemittelverordnung greifen, sodass hier keinesfalls eine Rechtslücke oder ein regelungsloser Zeitraum drohe. Wesentliche Impulse für die Entwicklung von Phosphatversorgungs- und -rückgewinnungsstrategien werden auch vom Grünbuch zur Phosphatversorgung erwartet, das die EU-Kommission vorbereitet.

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20130704_001