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Wasserrahmenrichtlinie: Liste prioritärer Stoffe erweitert
Ein Dutzend neuer Stoffe, die eine Gefahr für die Gewässer darstellen könnten, werden der EU-Liste prioritärer Stoffe hinzugefügt (Anhang X der EU-Wasserrahmenrichtlinie). Das hat das Europäische Parlament am 2. Juli 2013 beschlossen. Neu eingeführt wird eine Überwachungsliste, die auch drei Arzneimittelwirkstoffe enthält. Diese Substanzen werden überwacht und eventuell später in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen. Das neue Gesetz verweist auf das Risiko, das die drei weit verbreiteten Arzneistoffe (die Hormonpräparate 17alpha-Ethinylestradiol und 17beta-Estradiol sowie das Schmerzmittel Diclofenac) darstellen, und fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln, um den Risiken von Pharmazeutika für die Gewässer besser begegnen zu können. Für neu identifizierte Substanzen werden die maximal zulässigen Konzentrationen im Wasser, die in den Umweltqualitätsnormen (UQN) festgelegt wurden, ab 2018 in Kraft treten. Bis 2027 soll ein guter chemischer Zustand der Gewässer im Hinblick auf diese Stoffe erreicht werden. Aus diesem Grund sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission bis 2018 zusätzliche Maßnahmen- und Überwachungsprogramme vorzulegen. Überarbeitete UQN für bestehende prioritäre Stoffe müssen in die Bewirtschaftungspläne der Flusseinzugsgebiete für die Jahre 2015 bis 2021 aufgenommen werden, um einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer für diese Stoffe bis 2021 zu erreichen.Webcode
20130702_004
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