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Anhörung im Bundestag: Hochwasserschutz länderübergreifend optimieren

„Wir werden uns daran gewöhnen müssen, eine Jahrhundertflut alle elf oder 15 Jahre zu haben.“ Das sagte Norbert Rollinger, Vorsitzender des Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Der Ausschussvorsitzende Ernst Hinsken (CSU) hatte ihn und weitere Verbandsvertreter zum Gespräch über die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf die Wirtschaft geladen. Die Zahl katastrophaler Hochwasser habe sich seit den 1960er-Jahren verdreifacht, führte Rollinger aus. Die Versicherer rechneten mit etwas höheren Schäden als bei der Flut 2002, als sie für 1,8 Milliarden Euro aufkommen mussten. Einschließlich nichtversicherter Schäden und der Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sei eine Summe von zehn bis elf Milliarden zu erwarten. Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg, Wolfgang März, lobte, dass alle Beteiligten aus der Flut 2002 gelernt hätten und die Bewältigung der Flut „hervorragend klappt“ habe. Deichbaumaßnahmen in Sachsen seit der letzten Flut hätten jedoch dazu geführt, dass Sachsen-Anhalt diesmal noch stärker betroffen sei. Hier müsse „grundsätzlich etwas passieren“. März forderte eine bundeseinheitliche Regelung für den Hochwasserschutz. Dasselbe forderte auch Dirk Palige, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Dieses Anliegen fand unter den Mitgliedern des Wirtschaftsausschuss allgemeines Wohlwollen, wobei die Lösungsvorschläge von einer Kompetenzverlagerung auf den Bund (Die Linke) bis zu einer Ländervereinbarung ohne Beteiligung des Bundes (FDP) reichten. Außerdem erklärte erläuterte Rollinger, dass über 99 Prozent der Gebäude in Deutschland versicherbar seien. Lediglich 50 000 bis 60 000 Häuser seien wegen besonderer Hochwassergefährdung nicht versicherbar.

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