Anzeige

Niedersachsen: keine Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten mehr

Das Errichten und Erweitern von Anlagen zur Erzeugung von Biogas ist in Niedersachsen künftig in allen Wasserschutzgebieten in den Schutzzonen II und III verboten. Das regelt die jetzt vom Umweltministerium erlassene Verordnung zur Änderung der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten vom 29. Mai 2013 (Nds. GVBl. Nr. 8 vom 11. Juni 2013, S. 132). Unter anderem wird der Anlage zu § 2 Abs. 1 eine neue Nummer 13 angefügt. Die Verordnung ist am 12. Juni 2013 in Kraft getreten.

Webcode

20130621_005

GFA News bei Google bevorzugen

Fügen Sie GFA News als bevorzugte Quelle hinzu und lassen Sie unsere Fachmeldungen in der Google-Suche stärker hervorheben.

Als bevorzugte Quelle hinzufügen