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Niedersachsen: keine Biogasanlagen in Wasserschutzgebieten mehr
Das Errichten und Erweitern von Anlagen zur Erzeugung von Biogas ist in Niedersachsen künftig in allen Wasserschutzgebieten in den Schutzzonen II und III verboten. Das regelt die jetzt vom Umweltministerium erlassene Verordnung zur Änderung der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten vom 29. Mai 2013 (Nds. GVBl. Nr. 8 vom 11. Juni 2013, S. 132). Unter anderem wird der Anlage zu § 2 Abs. 1 eine neue Nummer 13 angefügt. Die Verordnung ist am 12. Juni 2013 in Kraft getreten.Webcode
20130621_005
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