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Wettbewerbsrecht: Keine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren
Bundestag und Bundesrat haben in der ersten Juni-Woche einer Änderung des Wettbewerbsrechts zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt. Zuvor hatten Bund und Länder sich am 5. Juni 2013 im Vermittlungsausschuss über das Gesetzesvorhaben geeinigt und damit das über sechsmonatige Vermittlungsverfahren zur 8. GWB-Novelle erfolgreich beendet. Zur Wasserwirtschaft: Die Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie Stadtwerke wird eingeschränkt. Sofern kommunale Anbieter als Anstalten des öffentlichen Rechts Gebühren erheben, sind sie der Wettbewerbsaufsicht entzogen. Zudem wird gesetzlich klargestellt, dass Zusammenschlüsse von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, die Folge einer kommunalen Gebietsreform sind, nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegen.Webcode
20130612_009
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