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Gericht muss Wert des Stuttgarter Wassernetzes bestimmen

Das Landgericht Stuttgart muss den Wert des Stuttgarter Wassernetzes bestimmen. Die Landeshauptstadt Stuttgart und der Versorgungskonzern EnBW konnten sich trotz intensiver Verhandlungen nicht auf einen Kaufpreis für die Rückübertragung des Wassernetzes zum 1. Januar 2014 auf die Stadt Stuttgart einigen. Die Stadt berechnet den Rückkaufpreis auf Basis des Ertragswerts, diesen beziffert die Stadt auf maximal 200 Millionen Euro. EnBW verlangt hingegen auf Basis des Sachzeitwerts eine Summe zwischen 600 und 750 Millionen Euro. Mit der Klage vor dem Landgericht, die die Stadt Stuttgart am 6. Juni 2013 eingereicht hat, soll nun festgestellt werden, ob EnBW dazu verpflichtet ist, das Wasserversorgungsvermögen gegen Zahlung des Ertragswerts herauszugeben. Die Stadt rechnet nicht mit einem Urteil noch im Jahr 2013.

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20130611_001