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Schleswig-Holstein: Landesregierung beschließt verbindliche Gewässerrandstreifen

In Schleswig-Holstein sollen unter Bezugnahme auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingeführt werden. Düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen innerhalb eines Meters verboten werden. Für Trinkwasserschutzgebiete sollen besondere Vorgaben gelten, um die Belastung des Grundwassers mit Nitrat zu verringern. Dies teilte die Landesregierung im Zusammenhang mit einer Ankündigung zum besseren Schutz von Grünland mit. Das Kabinett hat am 4. Juni 2013 einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland beschlossen. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet, sodass das Gesetz zum Herbst in Kraft treten kann. Das geplante Gesetz untersagt eine Umwandlung von Dauergrünland, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird. Für besonders sensible Gebiete – Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, Anmoorböden sowie erosionsgefährdete Gebiete – gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot.

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20130606_009