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Vorerst kein Gesetz zum Fracking
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2013 beschlossen, ein Gesetz zum Fracking nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen zu wollen. Dies geht aus Medienberichten und unter anderem einer Mitteilung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hervor. Jetzt seien die Länder weiterhin gezwungen, auf der Grundlage des geltenden Bundesrechts zu entscheiden. Das sehe aber derzeit für die Genehmigung derartiger Vorhaben weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Auch die vom Bundesrat erhobene Forderung nach einem bundesweiten Verbot für Fracking mit umwelttoxischen Chemikalien in Wasserschutzgebieten fiele mit der Entscheidung der Bundesregierung bis auf Weiteres unter den Tisch. Niedersachsen wolle deshalb bis zu einer bundesrechtlichen Festlegung an dem Verbot der Anwendung der Frack-Technologie in Wasser-, Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebieten sowie in Gebieten zur Mineralwassergewinnung in Niedersachsen festhalten.Webcode
20130606_006
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