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Bundesrat: Wettbewerbsrecht wird novelliert
Bund und Länder haben sich am 5. Juni 2013 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt und damit das über sechsmonatige Vermittlungsverfahren zur 8. GWB-Novelle erfolgreich beendet. Zur Wasserwirtschaft: Die Befugnis der Kartellbehörden bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wie Stadtwerke wollen die Vermittler einschränken. Sofern kommunale Anbieter als Anstalten des öffentlichen Rechts Gebühren erheben, sind sie der Wettbewerbsaufsicht entzogen. Der Vermittlungsvorschlag stellt zudem gesetzlich klar, dass Zusammenschlüsse von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, die Folge einer kommunalen Gebietsreform sind, nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegen. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wurden Bundestag und Bundesrat zur Bestätigung vorgelegt. Beide Häuser wollen sich noch in derselben Woche damit befassenWebcode
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