Anzeige
KWL: Landgericht Leipzig urteilt über CDO-Verträge mit LBBW
Das Landgericht Leipzig hat in seinem Verkündungstermin am 3. Juni 2013 die Feststellungsklage der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) abgewiesen und die KWL zur Zahlung dem Grunde nach verurteilt. Die Höhe des Betrages steht noch nicht fest. Die KWL hatte Klage am Landgericht Leipzig eingereicht, mit dem Ziel, die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der im Streit stehenden CDO-Verträge mit der LBBW feststellen zu lassen. Die KWL halten das Urteil des Landgerichts Leipzig für nicht nachvollziehbar. Die KWL werde die Urteilsbegründung intensiv mit ihren Rechtsvertretern, den Gesellschaftern sowie der Stadt Leipzig auswerten und Berufung einlegen. Die Stadt Leipzig sowie die Gesellschafter der KWL, die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipzig-Land (ZV WALL), unterstützen diesen Schritt, so die KWL. Wie das Landgericht im Verkündungstermin betonte, wird das Verfahren der KWL gegen die UBS und die Depfa Bank hinsichtlich weiterer CDO-Transaktionen am High Court of Justice in London von der Entscheidung des Landgerichts Leipzig nicht beeinflusst. Die KWL ist nach wie vor davon überzeugt, die behaupteten Ansprüche auf juristischem Wege abwehren zu können.Webcode
20130603_001
Anzeige