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Bundesregierung für Transparenz bei Konzessionsvergabe
„Die Bundesregierung unterstützt die mit der geplanten Konzessionsrichtlinie verfolgten Ziele der Transparenz und Rechtssicherheit bei der Konzessionsvergabe. Ein transparentes Vergabeverfahren leistet darüber hinaus auch einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung. Diese Ziele haben grundsätzlich ihre Berechtigung auch bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Wichtig ist aber, dass die Kommunen auch nach Inkrafttreten der Richtlinie frei darüber entscheiden können, ob sie Leistungen selbst erbringen oder am Markt unter Beachtung des Vergaberechts nachfragen. Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen in Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese staatliche Wahlfreiheit erhalten bleibt. Es wird auch künftig keinen Zwang zur Privatisierung bestimmter Leistungen – wie beispielsweise der Wasserversorgung – geben.“ Das antwortete der Staatsekretär im Bundeswirtschaftsministerium Bernhard Heitzer auf die Frage eines SPD-Bundestagsabgeordneten (Bundestags-Drucksache 17/13375).Webcode
20130531_002
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