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AöW fordert deutlich schärfere Fracking-Regeln
Die von der Bundesregierung vorgesehenen neuen Regelungen zum Fracking berücksichtigen nach Ansicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) nicht ausreichend die Belange des Gewässerschutzes. Ende Mai hat sich der Interessenverband der öffentlichen Wasserwirtschaft für eine deutliche Ausweitung der vorgesehenen Regeln ausgesprochen. So soll das Verbot von Tiefbohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas mittels Fracking nicht nur für ausgewiesene Schutzgebiete, sondern auch für Vorranggebiete für die Trinkwassergewinnung und für die Einzugsgebiete von Flüssen und Seen gelten, aus denen Trinkwasser gewonnen wird. Zudem müsse ein Sicherheitsabstand zu diesen sensiblen Gebieten und auch zu dem Untergrund unter diesen Gebieten eingehalten werden, fordert die AöW. Weiter sollen Fracking-Vorhaben generell als Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes deklariert werden, wenn Grundwasserschichten durchbohrt werden. Die unterirdische Lagerung von Frack-Flüssigkeiten muss nach Ansicht der AöW in den Gebieten grundsätzlich verboten werden, in denen auch Fracking verboten ist. Zudem fordert die AöW Transparenz bezüglich der verwendeten Chemikalien, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fracking-Abwasser in die Kläranlagen gelangt. Weiter setzt sich die AöW dafür ein, dass die betroffenen Kommunen und Wasserversorger frühestmöglich in die Genehmigungsverfahren verbindlich einbezogen werden. Dies müsse bereits bei der Klärung der Frage, ob eine Erlaubnispflicht vorliege, erfolgen, so die AöW. Die Argumentation der Vereinigung zu diesen Forderungen kann in den im April aktualisierten Positionspapieren „Nutzungskonflikte im Grundwasser – Prioriäten beachten“ sowie „Fracking – Förderung von unkonventionellen Erdgasvorkommen“ nachgelesen werden.Webcode
20130524_004
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