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Planungsfehler bei Weservertiefung

Fehler bei der Planung hat Mitte Mai das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei der mündlichen Verhandlung über die geplante Weservertiefung bemängelt. Das BVWG sieht es als kritisch an, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Ausbaggerung der Außen- und Unterweser als ein Vorhaben zusammengefasst und nicht zwischen den Abschnitten Nordsee - Bremerhaven, Bremerhaven – Brake sowie Brake – Bremen unterschieden hat. Statt drei nötiger Umweltverträglichkeitsprüfungen habe es nur eine gegeben, kritisiert der 7. Senat des BVWG. Die Richter ließen allerdings offen, ob dieser Fehler das gesamte Vorhaben in Frage stellt oder ob noch nachträgliche Korrekturen möglich sind. Das Urteil will das BVWG am 11. Juli verkünden. Bei dem Rechtsstreit geht es um die geplante Vertiefung der Weser. Die Außenweser zwischen Bremerhaven und der Nordsee soll zukünftig für Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 m ohne Rücksicht auf die Gezeiten befahren werden können. Zwischen Bremerhaven und Brake ist ein Tiefgang von 12,8 m geplant, zwischen Brake und Bremen ein Tiefgang von 11,0 m, allerdings nur bei Hochwasser. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland sieht in der geplanten Vertiefung einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Zudem haben auch drei Landwirte, zwei Unternehmen sowie eine Gemeinde gegen die Weservertiefung geklagt.

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20130521_002