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EU-Kommission: Breitbandausbau soll bestehende Infrastruktur nutzen
Die Europäische Kommission hat Ende März 2013 einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorgelegt, durch die 30 % der Kosten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen eingespart werden sollen. Einer der Kernpunkte, wie das nach Auffassung der Kommission erreicht werden kann: „Der Zugang zur Infrastruktur, das heißt zu Leitungsrohren, Leerrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Pfählen, Masten, Antennenanlagen, Türmen und anderen Trägerstrukturen, soll zu fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen gewährt werden.“ Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssten das Europäische Parlament und der Rat zustimmen; die Vorschriften wären dann unmittelbar in der EU anwendbar. Der Bundesrat [Bundesrats-Drucksache 240/13 (Beschluss)] hat sich kritisch zu den Plänen der EU geäußert, weil er Mehrbelastungen für kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge befürchtet, und sieht die Gefahr von Eingriffen in die Eigentums- und Nutzungsrechte kommunaler Unternehmen, wenn diese „letztlich dazu gezwungen werden können, auch gegen ihren Willen den Zugang zu ihren ‚physischen Infrastrukturen‘ zu gewähren.“Webcode
20130517_001
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