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Wasser- und Umweltvergehen in der polizeilichen Kriminalstatistik
Die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2012“ die am 15. Mai 2013 vom Bundesinnenminister vorgestellt wurde, enthält auch Angaben zu Straftaten im Umweltbereich. Danach wurden 2012 12 749 Fälle von „Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324, 324a, 325–330a StGB)“ erfasst, 4,4 Prozent weniger als 2011, während die Aufklärungsquote von 59,6 auf 61,7 % leicht stieg. Konkret wurden folgende Straftaten erfasst: Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB): 2587, Gewässerverunreinigung: 2558, Gewässerverunreinigung – besonders schwerer Fall 29 Fälle. Die Aufklärungsquote bei der Gewässerverunreinigung liegt knapp über 50 %, bei den besonders schweren Fällen bei 83 %. Deutlich weniger Straftaten wurden in den Gruppen „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB)“, „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“, „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete – besonders schwerer Fall“ erfasst: insgesamt 60 Fälle.Webcode
20130516_002
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