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Bayern: Kein Fracking mit gefährlichen Substanzen

Der Einsatz von grundwassergefährdenden Stoffen zur unkoventionellen Gasförderung durch Fracking muss verboten bleiben. Dies erklärte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber im Mai 2013 zu den Plänen der Bundesregierung für eine bundesweit einheitliche Regelung. „Solange die Risiken des Einsatzes chemischer Substanzen beim Fracking nicht abschätzbar sind und negative Folgen für Mensch und Natur nicht ausgeschlossen werden können, darf diese Technik nicht zur Anwendung kommen“, betonte Huber. „Es muss ein bindendes Moratorium gelten solange die Umweltgefahren nicht geklärt sind.“ Huber fordert deshalb eine entsprechende Klarstellung. Es müsse klar sein, dass dies kein Gesetz für Fracking, sondern ein Gesetz gegen Fracking sei, solange bis die Unbedenklichkeit der Methode nicht wissenschaftlich fundiert und stichfest nachgewiesen ist.

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