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Sachsen: verbesserte Förderkonditionen für Gruppenkläranlagen
Sachsen hat die Förderbedingungen für die Abwasserbeseitigung in öffentlicher Trägerschaft noch einmal verbessert. Darüber informierte am 10. Mai 2013 Umweltminister Frank Kupfer. Für öffentliche Gruppenkläranlagen, in denen die Abwässer mehrere Grundstücke gemeinsam behandelt werden, sind mit den neuen Regelungen Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich. Die mögliche Laufzeit von zinsgünstigen Krediten, die öffentliche Aufgabenträger für entsprechende Investitionen in Anlagen zur Abwasserbehandlung erhalten, werden von bisher 20 auf 40 Jahre verlängert. Zudem wird die Grenze der förderfähigen Ausgaben an die Entwicklung der Baupreise angepasst. Je anzuschließendem Einwohner können jetzt bis zu 3600 Euro Baukosten gefördert werden, die alte förderfähige Obergrenze lag bei 3000 Euro. Mit der Aktualisierung des bestehenden Förderprogramms will Sachsen die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum weiter verbessern. Laut dem Umweltministerium entsprechen derzeit lediglich 34 Prozent der vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben dem Stand der Technik.Webcode
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