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EU-Konzessionsrichtlinie: Bundesregierung sieht „erheblichen Spielraum“ für Kommunen

„Die Bundesregierung misst dem Richtlinienentwurf über die Konzessionsvergabe eine hohe Bedeutung bei. Der Entwurf wahrt die staatliche Organisationsfreiheit. Kommunen können auch künftig frei darüber entscheiden, ob sie Leistungen wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung selbst erbringen oder Dritte unter Beachtung des Vergaberechts damit betrauen. Dabei zeichnen sich nach dem Stand der bisherigen Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf ab, die den Besonderheiten in Deutschland Rechnung tragen sollen.“ Das antwortete Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer aus dem Bundeswirtschaftsministerium im April 2013 auf die entsprechende Frage eines Bundestagsabgeordneten (Bundestags-Drucksache 17/13046). Zudem schreibe die Konzessionsrichtlinie nicht vor, nach welchen inhaltlichen Kriterien der Anbieter auszuwählen ist. Das bedeute, dass nicht automatisch der Preis über den Zuschlag entscheiden muss. Die Kommunen hätten auch künftig einen erheblichen Spielraum.

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20130510_001