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PFT-Prozess in Paderborn eingestellt
Der PFT-Prozess vor dem Landgericht Paderborn ist am 11. April 2013 nach Zahlung einer Gesamtgeldbuße von 440 000 Euro eingestellt worden. Das Verfahren war einer der umfangreichsten Umweltstrafprozesse der letzten Jahre in Nordrhein-Westfalen. Die Angeklagten waren beschuldigt, illegal importierte, mit polyfluorierten Tensiden (PFT) belastete Klärschlämme als Düngemittel verkauft und dadurch eine Verunreinigung landwirtschaftlicher Flächen sowie des Grundwassers und der Gewässer verursacht zu haben. Insbesondere die Möhnetalsperre des Ruhrverbands wurde stark mit PFT belastet. Zur Begründung für die Einstellung gibt das Gericht an: „Im Ermittlungsverfahren war eine Angeklagte geständig und belastete auch die übrigen Angeklagten. In der Hauptverhandlung schwieg sie indes. Die Einführung ihrer früheren Aussage in das Verfahren durch die Vernehmung des belgischen Vernehmungsbeamten scheiterte, weil dieser keine eigene Erinnerung mehr hatte. Eine Verlesung der Aussage war prozessual nicht möglich. Soweit sich im Ermittlungsverfahren weitere Angeklagte geäußert haben, haben sie sich nicht selbst belastet. Die Strukturen und Verantwortlichkeiten bei der belgischen Firma konnten bislang nicht sicher festgestellt werden. Von sieben belgischen Zeugen sind nur zwei erschienen. Zu verwertbaren Aussagen kam es nicht. Eine zwangsweise Vorführung ausländischer Zeugen ist nicht möglich. Um in diesem Bereich weiterzukommen, hätte der gesamte E-Mail-Verkehr ausgewertet werden müssen. Es konnten auch keine sicheren Feststellungen getroffen werden, welche der gelieferten Schlämme tatsächlich PFT-belastet waren. … Fraglich blieb auch, ob die PFT-Konzentration nur auf Lieferungen der belgischen Firma zurückzuführen war, denn es gab auch Hinweise auf andere Lieferanten. Schließlich wurde durch einen Zeugen die Frage aufgeworfen, ob die PFT-Belastung auch auf andere Quellen zurückzuführen sei – insbesondere Kläranlagen. … Nicht sicher geklärt blieb auch, ab welcher Konzentration die Gefährlichkeit von PFT anzunehmen ist.“ Der Ruhrverband gibt sich in einer Pressemitteilung enttäuscht und besorgt „und betrachtet die Einstellung des Verfahrens als Kapitulation der Justizbehörden vor ihrer ureigenen Aufgabe der Wahrheitsfindung.“ Es habe den Anschein, als seien Staatsanwaltschaft und Gericht an der Fülle des verhandelten Stoffes erstickt.Webcode
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