Anzeige

Begleitgesetz zur Umsetzung der EU-Phosphatverordnung

Die Bundesregierung hat Mitte April zur Umsetzung der EU-Phosphatverordnung ein Begleitgesetz (Drs. 17/13024) auf den Weg gebracht und in erster Lesung beraten. Als unmittelbar geltendes EU-Recht bedarf die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften zwar keiner Umsetzung in nationales Recht. Erforderlich ist jedoch die Aufnahme einer entsprechenden Bußgeldvorschrift ins Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, um eine wirksame Durchsetzung der neuen EU-Phosphorbegrenzungsregelungen in Deutschland zu gewährleisten. Nach der Phosphatverordnung dürfen ab dem 30. Juni 2013 keine Waschmittel, die für den Verbraucher bestimmt sind, mit einem Gesamtphosphorgehalt von über 0,5 Gramm in der empfohlenen Menge pro Standardwaschladung mehr in Verkehr gebracht werden. Ferner dürfen ab dem 1. Januar 2017 keine Maschinengeschirrspülmittel für Verbraucher in Verkehr gebracht werden, die einen Gesamtphosphorgehalt von 0,3 Gramm oder mehr pro Standarddosierung aufweisen.

Webcode

20130417_002