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NRW erhöht Wasserentnahmeentgelt um gut zehn Prozent
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das 2004 eingeführte Wasserentnahmeentgelt Anfang April 2013 um rund zehn Prozent erhöht. Statt wie bisher 4,5 Cent pro Kubikmeter werden jetzt 5,0 Cent/m³ für die Wasserentnahme fällig [Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Nr. 9 vom 2. April 2013, S. 147–154]. Die Erhöhung gilt nicht für Sonderbereiche. So beträgt das Wasserentnahmeentgelt für die Kühlwassernutzung weiterhin 3,5 Cent/m³. Für Entnahmen, die ausschließlich der Kühlwassernutzung dienen, bei denen das Wasser dem Gewässer unmittelbar wieder zugeführt wird (Durchlaufkühlung), beträgt das Wasserentnahmeentgelt weiterhin 0,35 Cent/m³. Durch die Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes verspricht sich die Landesregierung Mehreinnahmen von rund 9,4 Millionen Euro jährlich, für 2013 hat die Landesregierung aus dem Wasserentnahmeentgelt Einnahmen von 109 Millionen Euro eingeplant.Webcode
20130411_002
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