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WSV-Strukturreform erfolgt per Organisationserlass
Die Umstrukturierung der Wasserschifffahrtsverwaltung und die damit verbundene Einrichtung einer Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GD WS) in Bonn wird nicht durch ein Rechtsbereinigungsgesetz umgesetzt sondern erfolgt durch einen Organisationserlass des Bundesverkehrsministeriums. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 17/12836 vom 20. März 2013) auf eine entsprechende Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Mit der Einrichtung der Generaldirektion in Bonn werden die bestehenden Direktionen zu Außenstellen der Generaldirektion. Die Wasser- und Schifffahrtsämter sollen in die Aufgabenbereiche Betrieb und Unterhaltung der Infrastruktur, revierbezogene Aufgaben sowie in Ämter mit funktionalen Investitionsaufgaben zergliedert werden. Außenbezirke und Bauhöfe sollen entsprechend der zukünftigen Intensität von Betrieb und Unterhaltung konzentriert werden. Von der Reform der Schifffahrtsverwaltung verspricht sich die Bundesregierung Synergieeffekte durch die Bündelung von Personal- und Finanzmitteln. Die Einrichtung der Generaldirektion in Bonn war ursprünglich für Anfang dieses Jahres vorgesehen. Aktuell soll die Einrichtung nun im Mai erfolgen.Webcode
20130402_001
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