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Verwaltungsgerichtshof: kein Einleitungsstopp für Salzabwässer
Nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 2013 darf die Firma K+S Kali GmbH weiterhin Salzabwässer, die bei der Produktion von Düngemitteln anfallen, vorläufig in das Grundwasser einleiten. Der Antrag der Gemeinde Gerstungen, des Verbandes für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V. und der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ e. V. mit dem Ziel, die Einleitung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung eines anhängigen Klageverfahrens zu stoppen, blieb damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, hatte der Firma K+S Kali GmbH erneut mit Bescheid vom 30. November 2011 die Erlaubnis für die Einleitung von Salzabwässern (Versenkung in den Plattendolomit) bis zum 15. November 2015 befristet erteilt und gleichzeitig die sofortige Vollziehbarkeit dieser Erlaubnis angeordnet. Dagegen haben die Antragsteller Ende des Jahres 2011 und Anfang des Jahres 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Kassel erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Darüber hinaus haben die Antragsteller im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen, um so die Einleitung bzw. die Versenkung der Salzabwässer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Klage zu unterbinden. Diesen Antrag hatte das Verwaltungsgericht Kassel vom 2. August 2012 abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nunmehr zurückgewiesen. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar (Az. 2 B 1716/12). Über das Klageverfahren (Az. 4 K 1594/11.KS) muss zunächst noch das Verwaltungsgericht Kassel entscheiden.Webcode
20130328_001
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