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Europaministerkonferenz für Ausnahme der Wasserversorgung aus EU-Konzessionsrichtlinie

„Die Mitglieder der Europaministerkonferenz sehen keinen Bedarf für einen EU-Gesetzgebungsakt über die Konzessionsvergabe von Dienstleistungen in Bereichen der Daseinsvorsorge. Insbesondere halten sie eine Erstreckung auf die Konzessionen im Bereich der Trinkwasserversorgung für systematisch falsch und sachlich nicht erforderlich. Auch besteht die Gefahr einer schleichenden Öffnung der Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt. Durch eine europaweite Ausschreibung würden die herkömmlichen Strukturen, die sich außerordentlich bewährt haben, gefährdet.“ So lautet ein Beschluss der Europaminister der deutschen Bundesländer auf ihrer Frühjahrskonferenz am 21. März 2013 in Brüssel. Die Einbindung stehe im Widerspruch dazu, dass die Wasserversorgung eine Leistung der Daseinsvorsorge ist, deren Umsetzung – ausweislich des Lissabonvertrags – in einen weiten Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden fällt, teilte das brandenburgische Europaministerium, das derzeit den Vorsitz der Konferenz innehat, ergänzend mit. Die Europaministerkonferenz hatte auf ihrer Sitzung das Thema Trinkwasser mit der stellvertretenden Kabinettschefin des zuständigen EU-Kommissars Michel Barnier erörtert. Das europäische Gesetzgebungsverfahren zur geplanten europäischen Konzessionsrichtlinie ist noch nicht abgeschlossen. Endgültig verabschiedet ist die Richtlinie erst, wenn das noch ausstehende Verhandlungsergebnis zwischen Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom Plenum des Europäischen Parlaments und dem Rat formell angenommen wird.

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20130325_002