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Umweltbundesamt: Umweltqualitätsnormen für wichtige Wirkstoffe rechtlich verankern

Wenn Humanarzneimittel in Gewässer gelangen, ist das schädlich für die Umwelt. Das machte Klaus Günter Steinhäuser vom Umweltbundesamt während eines öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss des deutschen Bundestags am 20. März 2013 deutlich. Zwar seien die Gewässer in Deutschland nicht flächendeckend mit Konzentrationen belastet, die dramatisch zu nennen seien. Gleichwohl sei dies „ein Thema, mit dem man sich beschäftigen sollte und um das man sich sorgen soll“, sagte der Vertreter des Umweltbundesamtes. Rund 8000 Tonnen an Arzneimitteln gingen in Deutschland jährlich über die Tische der Apotheken, sagte Steinhäuser. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 3000 Wirkstoffen seien etwa die Hälfte „potenziell umweltschädigend“. Das Problem, so der Experte, ergebe sich daraus, dass die Medikamente wasserlöslich sein müssten, um vom Körper aufgenommen zu werden. Kläranlagen könnten jedoch nicht alle der schädigenden Stoffe herausfiltern. Steinhäuser verweis auf das Schmerzmittel Diclofenac, dessen nierenschädigende Wirkung bekannt sei und das schon in geringer Dossierung die Nieren von Fischen schädigen könne. Ein spezieller Fall seien auch die Antibiotikaresistenzen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte man die Umweltqualitätsnorm für wichtige Wirkstoffe rechtlich verankern. Zudem sollte der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter als Risikobeurteilungswert in die Zulassung eingeführt werden. Auch die Risikokommunikation müsse eine größere Rolle spielen, forderte Steinhäuser. Dabei sei es nicht das Ziel, Arzneimittel zu verbieten oder in die Handlungsfreiheit von Ärzten einzugreifen. Vielmehr könnten mit einer Ampellösung „umweltkritische Mittel“ gekennzeichnet werden. Schließlich gehe es auch um die Entsorgung. Es müsse deutlich gemacht werden, dass Arzneimittel nicht in die Toilette gehören. Eine Entsorgung über den Hausmüll sei hingegen hinreichend.

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