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EU-Kommission verklagt Belgien wegen unbehandelten kommunalen Abwassers

Die EU-Kommission bringt Belgien wegen Versäumnissen bei Behandlung kommunalen Abwassers vor den Gerichtshof der Europäischen Union. Gemäß der EU-Kommunalabwasserrichtlinie von 1991 mussten die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2005 ein System für die Sammlung von kommunalem Abwasser aus Gemeinden mit 2000 bis 15 000 Einwohnern einrichten. Darüber hinaus mussten sie sicherstellen, dass das in die Kanalisation gelangte Wasser einer „Zweitbehandlung“ zur Schadstoffbeseitigung unterzogen wird, um zu verhindern, dass Schadstoffe ins Meer oder in Binnengewässer eingeleitet werden. Die Kommission stellte die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch Belgien erstmals im Jahr 2007 in Frage und übermittelte im Jahr 2009 ein Aufforderungsschreiben. Es folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme im Jahr 2011, in der darauf hingewiesen wurde, dass 67 Kleinstädte in Flandern und Wallonien nach wie vor nicht an eine geeignete Kanalisation angeschlossen waren und dass 116 Kleinstädte in diesen Regionen nicht über Zweitbehandlungsanlagen verfügten. Die Lage hat sich seither zwar etwas verbessert, jedoch entsprechen vier Gemeinden in Flandern laut den letzten der Kommission vorliegenden Informationen dieser Richtlinie noch immer nicht. In Wallonien kommen nach wie vor 33 Gemeinden ihren Verpflichtungen nicht nach. Der vorliegende Fall beschränkt sich auf kleine Gemeinden. In Belgien bestehen allerdings ebenfalls Probleme mit größeren Gemeinden. Eine Rechtssache im Hinblick auf große Gemeinden – einschließlich der Region Brüssel-Hauptstadt – befindet sich in einem fortgeschritteneren Stadium und wird derzeit zum zweiten Mal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt (Aktenzeichen C-533/11).

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20130321_004