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Konzessionsrichtlinie: Bundesregierung für kommunales Selbstverwaltungsrecht

„Kommunen können auch künftig öffentliche Aufgaben wie zum Beispiel die Wasserversorgung selbst wahrnehmen. Entscheidet sich eine Kommune jedoch dafür, diese Leistung von einem privaten Unternehmen erbringen zu lassen, muss sie ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen.“ Dies antwortete der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Bernhard Heitzer auf die Frage einer SPD-Bundestagsabgeordneten, welche Maßnahmen die Bundesregierung auf europäischer und bundesdeutscher Ebene zu ergreifen beabsichtige, um Trinkwasser „vor Spekulationen, Preissteigerungen und Qualitätsverlusten im Zuge der geplanten europäischen Richtlinie zu schützen“, und welche Maßnahmen die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für den Erhalt kommunaler Handlungsspielräume plane (Bundestags-Drucksache 17/12304). Im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hingegen – hier stand das Thema am 13.März 2013 auf der Tagesordnung –werden die Auswirkungen der EU-Konzessionsrichtlinie auf die deutsche Wasserversorgung von den Oppositionsfraktionen und der Bundesregierung völlig unterschiedlich beurteilt. Auch kritische Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion warfen hier der EU-Kommission unter anderem vor, mit dem Richtlinien-Entwurf die Interessen französischer Großkonzerne im Blick zu haben. Die SPD-Fraktion sagte an die Adresse der Bundesregierung, sie solle zur Kenntnis nehmen, dass diese Richtlinie in Deutschland nicht gewollt sei. Der Darstellung der Regierung zum Inhalt der Richtlinie wurde massiv widersprochen. Über einen Umweg könne es zur Privatisierung der gesamten Wasserversorgung einer Kommune kommen. Selbst wenn die Stadtwerke zu 80 Prozent der Kommune gehören würden, müsse die Konzession für die Wasserversorgung ausgeschrieben werden. Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könnten etwa 400 von insgesamt 800 Stadtwerken von der Richtlinie und dem Zwang zur Ausschreibung betroffen sein. Die Richtlinie müsse gestoppt werden. Falls das nicht möglich sei, müsse die Wasserversorgung aus dem Geltungsbereich ausgeklammert werden. Die FDP-Fraktion warnte vor zu pauschalen Betrachtungen. Es gebe viele Bereiche, wo privatisiert werden könne. Wasser sei schwierig, weil es sich um ein natürliches Monopol handele. Wasser sei daher wenig bis gar nicht für Ausschreibungen geeignet.

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