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Zahlungsdisziplin: EU-Richtlinie soll umgesetzt sein

Täglich gehen in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Um der schlechten Zahlungsdisziplin ein Ende zu setzen, hat die Europäische Union die Richtlinie 2011/7/EU (Small Business Act) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr angenommen. Bis zum 16. März 2013 müssen die Mitgliedstaaten die überarbeitete Richtlinie zum Zahlungsverzug in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Gemäß der Richtlinie haben Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt auf seiner Website, in Deutschland sei „die Umsetzung des Small Business Act auf einem guten Wege.“

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