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Sachsen-Anhalt: neues Wassergesetz beschlossen
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 22. Februar 2013 ein neues Wassergesetz beschlossen. Damit werden Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Abwasserabgabengesetzes des Bundes auf Länderebene umsetzt. Eine Novellierung des Landeswassergesetzes war aber auch nötig, weil das bisherige Gesetz zum 31. März 2013 außer Kraft tritt. Auf einen weiteren Aspekt macht die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) aufmerksam: Im neuen Wassergesetz von Sachsen-Anhalt ist die Möglichkeit einer Aufgabenübertragung nicht mehr enthalten. Bisher war dies möglich unter der Voraussetzung, dass eine Rechtsverordnung dazu ergeht, was jedoch nicht geschehen war. Eine Aufgabenübertragung an Private sei somit auch in Sachsen-Anhalt endgültig nicht mehr möglich. Allerdings ist ein Passus eingefügt worden, wonach der zur „Erfüllung“ beauftragte Dritte privatrechtliche Entgelte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erheben darf. Damit wird eine rechtliche Grundlage für die Entgeltbeziehung zwischen einem Erfüllungsgehilfen und dem Kunden geschaffen. Sie beschränkt sich jedoch nicht allein auf private Unternehmen, sondern betrifft alle „Dritte“. Nach Auffassung der AöW sind mit dem neuen Gesetz auch „Abwasserkonzessionen“, die eine Beauftragung zur „Aufgabenerfüllung“ und eine Dienstleistungskonzession an private Unternehmen vorsehen, im Abwasserbereich rechtlich nicht möglich. Eine solche Konstruktion wäre als eine Aufgabenübertragung zu qualifizieren, wofür aber eine rechtliche Grundlage fehlt, so die AöW.Webcode
20130307_001
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