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Bundesrat fordert Ausnahmen für Wasser bei Dienstleistungskonzessionen
Der deutsche Bundesrat sieht den vom EU-Binnenmarktausschuss beschlossenen Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungskonzessionen weiter kritisch. Anfang März hat sich der Bundesrat erneut dafür ausgesprochen, die Trinkwasserversorgung aus der geplanten Konzessionsrichtlinie herauszunehmen. Beim vorliegenden Vorschlag befürchtet der Bundesrat eine schleichende Öffnung der Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt. Auch in der EU-Kommission selbst scheint das Thema noch nicht abgeschlossen. So hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier bereits Ende Februar ein mögliches Entgegenkommen signalisiert. Er erwägt anscheinend Ausnahmen für kommunale Stadtwerke. So sollen bei Mehrspartenunternehmen die einzelnen Bereiche getrennt betrachtet werden. Dies ist wichtig für die vorgesehene 80-Prozent-Regel. Nach diesem Regelungsvorschlag ist eine europaweite Ausschreibung dann nicht notwendig, wenn das Stadtwerk mindestens 80 Prozent des Umsatzes aus der Tätigkeit für die Kommune generiert. Bisher sollte hierfür der Gesamtumsatz des Stadtwerks betrachtet werden, nach dem neuen Vorschlag wäre auch eine getrennte Betrachtung der einzelnen Sparten möglich.Webcode
20130305_002
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