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Wasserrahmenrichtlinie: EU-Kommission verklagt Polen
Die Europäische Kommission verklagt Polen wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Die polnischen Wasserschutzvorschriften weisen nach Meinung der Kommission in einigen Bereichen Mängel auf. Dazu zählen die Umsetzung einiger in der Richtlinie aufgeführter Begriffsbestimmungen sowie eine lückenhafte Umsetzung der Anhänge der Richtlinie. Die Kommission hegt insbesondere Bedenken wegen des Fehlens von Anhang II, in dem das System zur Beschreibung von Oberflächengewässern und Grundwasser skizziert wird, und wegen der lückenhaften Umsetzung von Anhang III, der Spezifikationen und Anhaltspunkte für die Analyse von Flussgebietseinheiten, die Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf das Wasser und die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung enthalten sollte. Auch die Überwachung des Wasserzustands gebe Anlass zu Besorgnis. Trotz mehrfacher Erinnerung habe Polen keine zufriedenstellende Antwort übermittelt. Im Januar 2013 wurde eine vergleichbare Klage gegen Polen wegen Nitraten und Wasserverunreinigung erhoben.Webcode
20130221_009
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