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Thema "Wasser" im Koalitionsvertrag in Niedersachsen

Wasser wird vielfach erwähnt im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Jahre 2013 bis 2018 für Niedersachsen. Die neue Regierung will „die Wasserentnahmegebühr entsprechend den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie anpassen“. An anderer Stelle heißt es: „SPD und Grüne sind sich darüber einig, dass die zwischen Umweltverbänden, einer an der Ems ansässigen Werft und der Landesregierung vereinbarten Regelungen zum Sommerstau – Aufstau der Ems zur Überführung von Schiffen in die Nordsee – nicht verändert werden sollen.“ Die strittige Vertiefung der Unterelbe vor Hamburg wird nicht explizit angesprochen, aber die Koalitionäre stellen fest: „Weitere Vorhaben zur Vertiefung der Flüsse sind auch deshalb nicht notwendig, weil der JadeWeserPort als Tiefwasserhafen auch für größte und voll abgeladene Containerschiffe zur Verfügung steht.“ In Richtung der Landwirtschaft: „Belastungen des Grund- und Oberflächenwassers sowie der küstennahen Meere insbesondere mit Nitrat und Phosphat aus der landwirtschaftlichen Düngung sollen deutlich reduziert werden.“ Das Landeswasserrecht soll zeitnah novelliert werden. Konkret: „Im Niedersächsischen Wassergesetz soll das klare Bekenntnis der rot-grünen Koalition zum Ziel der Reinhaltung unserer Gewässer formuliert werden. Es sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um Grund- und Oberflächenwasser vor schädlichen Einträgen zu schützen. In Niedersachsen bedürfen das Zutagefördern von Lagerstättenwasser, wie es bei der Erdöl- und Erdgasproduktion anfällt, das Verpressen solcher Wässer in den Untergrund oder das Einbringen von Flüssigkeiten zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Überschwemmungsgebiete von Flüssen sind vor weiterer Bebauung und Versiegelung auszunehmen, deren Grenzen auch vor dem Hintergrund des Klimawandels zu überprüfen. Die Renaturierung der Fließgewässer ist unter der Maßgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie fortzusetzen mit dem Ziel, mindestens die als prioritär identifizierten Gewässer in den geforderten ökologisch guten Zustand zu überführen.“ Weitere Salzeinleitungen in das Werra-Weser-Flusssystem durch die K+S AG sollen vermieden werden.

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20130219_004