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Baden-Württemberg: Zweckbindung für Wasserentnahmeentgelt
In Baden-Württemberg sollen die Gelder aus dem Wasserentnahmeentgelt zukünftig einer Zweckbindung unterliegen. Ab 2015 sollen die über das Wasserentnahmeentgelt eingegangenen Mittel für Projekte zum Schutz der Gewässer und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes verwendet werden. Dies sieht die Novelle des Landeswassergesetzes vor, das die Landesregierung Mitte Januar in das Anhörungsverfahren gegeben hat.Webcode
20130118_002
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