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Strengere Regeln für Ratten- und Mäusegifte
Seit dem 1. Januar 2013 sind die ersten blutgerinnungshemmenden Mittel gegen Ratten und Mäuse, die zum Tod durch innere Blutungen führen, im Handel nur noch für ausgebildete Schädlingsbekämpfer und Personen mit einem Sachkundenachweis erhältlich. Betroffen sind Produkte mit den Wirkstoffen Difenacoum und Difethialon. Für Produkte mit weiteren blutgerinnungshemmenden Mitteln (Antikoagulanzien der zweiten Generation) tritt diese Regelung schrittweise in den nächsten Jahren in Kraft.Webcode
20130107_002
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