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Mögliche Änderung beim Deponierecht betrifft auch Klärschlammverbrennung
Die Bundesregierung hat Mitte Dezember 2012 die zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung in den Bundestag eingebracht. Damit soll das deutsche Deponierecht an die EU-Quecksilberverordnung angepasst werden. Außerdem regelt die Verordnung die Langzeitlagerung von Aschen aus der Klärschlamm-Monoverbrennung.Webcode
20121214_002
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