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Abwassersatzung darf Pflicht zum Fettabscheidereinbau enthalten

Abwassersatzungen dürfen eine Verpflichtung zum Einbau von Fettabscheidern enthalten. Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücken Rückstände von Fetten aus betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen, könnten generell zum Einbau einer Fettabscheideranlage verpflichtet werden, entsprechenden Regelungen in einer Abwassersatzung seien nicht zu beanstanden, heißt es in einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 15 A 1467/11 vom 13. September 2012). Das Gericht wies damit die Berufung einer Pizzeria in Düsseldorf gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück (Az. 5K 1695/11).

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20121009_001

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