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Beschluss des Bundeskartellamts zu Berliner Wasserbetrieben veröffentlicht

Im Verwaltungsverfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe hat das Bundeskartellamt seinen Beschluss vom 4. Juni 2012 veröffentlicht, in dem die Behörde den Wasserbetrieben Obergrenzen für die von ihm verlangten Preise für Trinkwasser setzt. Das 218 Seiten umfassende Dokument steht zum Download im Internet bereit:

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20120903_001

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