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Bundeskartellamt erlässt Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe

Das Bundeskartellamt hat am 5. Juni 2012 die abschließende Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen „missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise“, so die Behörde in einer Pressemitteilung, erlassen. Mit dem Beschluss ordnet das Bundeskartellamt an, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um 18 % und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17 % jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für den Zeitraum von 2012 bis 2015 müssen die BWB ihre Erlöse um insgesamt ca. 254 Millionen Euro absenken.“ Um dies möglichst schnell umzusetzen, wurde die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet. Die Anordnung der Rückerstattung missbräuchlich bezahlter Wasserpreise für die Jahre 2009 bis 2011 behält sich das Bundeskartellamt ausdrücklich vor. Das Bundeskartellamt hat mit eigenen Worten „im Rahmen eines Erlösvergleichs mit den Vergleichsunternehmen HamburgWasser, Stadtwerke München und RheinEnergie Köln festgestellt, dass die Wasserpreise und Erlöse der Berliner Wasserbetriebe missbräuchlich überhöht sind.“ Die Berliner Wasserbetriebe erklärte hierzu, sie hätten eine großes Interesse an schneller Klärung der Zuständigkeit, also der Frage, ob zusätzlich zum Berliner Landesrecht mit seinen staatlichen Kontrollmechanismen auch das Kartellrecht des Bundes zu beachten ist.

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20120605_001